Der Bundesfachausschuss Transportbeton hat auf seiner Sitzung am 22.09./23.09.2015 den Grundsatzbeschluss 2.3 "Kalibrierung der Wägeeinrichtungen und Dosiersysteme" wie folgt angepasst:
Es dürfen nur kalibrierfähige Wägeeinrichtungen und Dosiersysteme verwendet werden.
Diese Systeme sind durch einen
nach DIN EN ISO/IEC17025 akkreditierten Fachbetrieb für Wägetechnik
oder
nach ISO 9001 zertifizierten Fachbetrieb für Wägetechnik
oder
mit einer gültigen Befugnis nach § 54 der Mess- und Eichordnung (MessEV) vom 11.12.2014 ausgestattetem Fachbetrieb für Wägetechnik
mindestens alle 2 Jahre und in Zweifelsfällen zu kalibrieren.
Zum Nachweis der Kalibrierung ist vom Fachbetrieb für Wägetechnik ein Kalibrierprotokoll auszustellen und vom Transportbetonhersteller mindestens 5 Jahre vorzuhalten.
An den Wäge- und Dosiereinrichtungen sind Prüfplaketten mit Angabe von Monat und Jahr der durchgeführten Kalibrierung vom Fachbetrieb für Wägetechnik anzubringen.
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