Zusätzliche Anforderungen an Gesteinskörnungen bei Verwendung nach ZTV-ING: 2006-07
Gemäß Ausgabe Juli 2006 der ZTV-ING, Ziffer 5, Abschnitt 3.1, Teil 3 gilt der Nachweis des Frost-Tau-Widerstandes in der Expositionsklasse XF2 und XF4 nur dann als erbracht, wenn bei der Prüfung gemäß DIN EN 1367-1: 2000, Anhang B (Natriumchloridverfahren) der Masseverlust 8 M.-% nicht überschreitet oder bei dessen Überschreitung der Nachweis über den Betonversuch nach DIN V 18004 erfolgt. Das Magnesiumsulfatverfahren nach DIN EN 1367-2 ist gemäß neuer ZTV-ING somit zur Beurteilung des Frost-Tausalz-Widerstandes nicht mehr vorgesehen.
Für Betone außerhalb der ZTV-ING kann ebenfalls das Natriumchloridverfahren zur Anwendung kommen, da gemäß DIN V 20000-103: 2004-04 Gesteinskörnungen, deren Massenverlust kleiner gleich 8 % beträgt, nach bisherigen Erfahrungen für die gleichen Anwendungsgebiete eingesetzt werden können, wie Gesteinskörnungen der Kategorien MS18 bis MS35.
Zur Frage, welche Prüfkornklassen beim Natriumchloridverfahren zu untersuchen sind, verweisen wir auf den Entwurf von DIN EN 1367-6, der den Anhang B von DIN EN 1367-1 ablösen wird, wonach die bevorzugte Kornklasse im Rahmen der Prüfung zwischen 8 und 16 mm liegen muss; erforderlichenfalls ist auch der Bereich von 4 bis 8 mm zulässig.
Es ist damit zu rechnen, dass der Nachweis einer entsprechenden Prüfung von Auftraggeberseite verlangt wird.